Bei Teilamortisationsverträgen wird vom Leasinggeber über die Raten nur ein Teil der Anschaffungskosten des Leasingobjekts vereinnahmt. Der Leasinggeber hat, zum Ablauf des Vertrages das Recht, dem Leasingnehmer das Leasingobjekt zu dem noch nicht amortisierten Restwert anzudienen. Der Leasingnehmer ist in diesem Fall zum Kauf verpflichtet. Der Leasinggeber hat aber das Recht, das Leasingobjekt an den Leasingnehmer oder an dritten zu verkaufen. |