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Bereitstellungszinsen
[definition]
Die Bereitstellungszinsen werden von einem Kreditinstitut, für einen Kredit der zwar zugesagt aber noch nicht in Anspruch genommen wurde, in Rechnung gestellt. Der Grund dafür ist, dass der Kreditgeber nach der Zusage die Kreditmittel sofort bereitstellt und ab diesem Zeitpunkt damit keine Gewinne mehr erzielen kann. Die bereitgestellte Kreditsumme kann also nicht anderweitig inwestiert werden.
Bereitstellungszinsen betragen im Regelfall 3 Prozent vom Kaufpreis bzw. 0,25 Prozent pro Monat. Ab welchem Zeitpunkt Bereitstellungszinsen anfallen, das können Sie aus dem Kreditvertrag entnehmen, da dies von einem Kreditinstitut zum anderen unterschiedlich ausfallen kann.
 
 
 
 
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