Es handelt sich um Anfallende Kosten für eine Immobilie. Vor allem zB.: Grundsteuer, Heizkosten, Reparaturen sowie Feuerversicherungsbeiträge. Die Bewirtschaftungskosten werden kurz auch als BewK bezeichnet. Nach § 18 der Wertermittlungs-Verordnung und auch nach § 24 der II. Berechnungs-Verordnung werden die Bewirtschaftungskosten folgenderweise eingeteilt:
- Abschreibung
- Betriebskosten
- Instandhaltungskosten
- Verwaltungskosten
- Mietausfallwagnis
|