Hiermit wird der Verkaufswert ermittelt und bildet zugleich die Grundlage für den Kaufpreis. Der sogenannte Bodenwert bezeichnet also den Wert eines unbebauten Grundstückes. Gemäss § 13 Abs. 2 WertV können zur Ermittlung des Boden-Wertes neben oder anstelle von Preisen für Vergleichs-Grundstücke auch geeignete Boden-Richtwerte herangezogen werden. |