Jede natürliche oder juristische Person, die einen Darlehen an einem Unternehmen oder eine Person vergibt, wird als Darlehensgeber (Gläubiger) bezeichnet. Darauf spezialisiert sind die Banken und Kreditinstitute. Sie überprufen erst die Bonität (Kreditwürdigkeit) des Antragstellers. Wenn mit der Bonität alles in Ordnung ist, stellt die Bank, gegen angemessene Verzinsung dem Kunden ein Darlehen zur verfügung.
Für das Geben eines Darlehens bzw. eines Kredites werden durch den Kreditgebenden Institut Kreditzinsen als Vergütung berechnet. Um die Rückzahlung des veregebenen Geldbetrages durch den Kredit-Nehmer abzusichern, verlangen die meisten Kreditinstitute im Regelfall auch Sicherheiten. Das Wert der Sicherheiten muss einen grossen Teil oder sogar den gesamten Darlehensbetrag abdecken. Eine häufig verwendete Art der Kreditsicherung ist in Deutschland die Sicherheitsübereinigung. |