Sollte sich ein Kreditgeber, beispielsweise eine Bank, nicht mit der persönlichen Haftung seines Kreditnehmers begnügen, dringt er im Regelfall auf eine dingliche Sicherheit.
Bei einer dinglichen Sicherheit räumt der Kreditnehmer seinem Kreditgeber dingliche Rechte an Sachen ein die in seinem eigentum stehen. Diese sollen die Forderungen des Kreditgebers zusätzlich absichern. |