Von einer Erstrangigen Hypothek ist nur die Rede wenn die aktuelle Grundschuld die erste ist die im Grundbuch eingetragen wird. Wenn die Beleihungsgrenze unter 60 Prozent liegt so wird dies 1a-Hypothek genannt. Im Fall einer eventuellen Verwertung werden die erstrangigen Kreditnehmer abgefunden und aus diesem Grund liegt meist der Zinssatz günstig.
Die erstrangige Hypothek ist also eine Grundschuld oder Hypothek, die an erster Stelle im Grundbuch eingetragen ist. Wie bereits erwehnt, werden bei einer eventuellen Verwertung erstens die Gläubiger befriedigt, die an erster Stelle im Grundbuch stehen. |