Eine Feuerversicherung ersätzt, gemäss den Versicherungsbedingungen die durch einen Feuer entstandenen Schäden. Dabei werden unter anderen Betriebsunterbrechungen, Immobilien und Mobilien gegen Elementarereignisse (zum Beispiel: Blitzschlag oder technische Ursache) abgedeckt.
Es werden auch Schäden durch eine Brandstiftung erstezt und der Brandstifter wird in Regress genommen. Sollte der Eigentümer der Brandstiftung überführt werden, so ist die Versicherung leistungsfrei.
Bei jeder Baufinanzierung muss eine Feuerversicherung abgeschlossen werden, die im Brandfall die Gesamtkosten zur Wiederherstellung eines Gebäudes sichert (Neuwertversicherung).
Bis 1. Juli 1994 war die Feuerversicherung in einigen Gebieten der BRD als staatliche Monopol-Versicherung eingerichtet und von Beamten verwaltet. Hierzu gehört beispielsweise auch die Badische Feuerversicherung in dessen Bereich alle Immobilien zwangsversichert waren. Der Versicherungsschutz umfasste unter anderen folgende Risiken bzw. Ursachen:
- Erdbeben,
- Hochwasser,
- Lawinendruck und Vulkanausbruch.
Die staatliche Monopol-Gebäudeversicherung der DDR umfasste stets Elementarschäden, und somit waren die Kunden mit Alt-Verträgen bei dem Elb-Hochwasse 2002 abgesichert. Die Prämie richtete sich damals nach dem Gleitwert. |