Im Grundbuchamt werden die Rechtsverhältnisse eines Grundstückes im Grundbuch dokumentiert. Ein Grundbuch enthält Angaben über Grundpfandrechte des Grundstückes sowie über den Eigentümer.
Das Grundbuch ist also ein amtliches öffentliches Verzeichnis von Grundstücken, welches in schriftlicher oder elektronischer Form geführt werden kann. Im Grundbuch werden die Eigentumsverhältnisse sowie eventuelle Rechte bzw. Laste des Grundstückes erfasst, die mit diesem verbunden sind. |