Eine Grundschuldbestellung ist die Zustimmung des Grundstückseigentümers zu der Belastung seines Grundstücks (z.B. zur Absicherung von einem Kredit bzw. Darlehen) mit einer Grundschuld . Sie umfasst auch den Antrag auf Eintragung der Grundschuld in das Grundbuch.
Zur Eintragung der Grundschuld in das Grundbuch muss die Bewilligung entweder notariell beurkundet oder öffentlich begläubigt dem zuständigen Amtsgericht (Grundbuchamt) vorgelegt werden. |