Wenn das Geld der Anleger in Sachwerte investiert wird, so spricht man von Immobilienfonds. Der Begriff "Immobilie" stammt aus dem lateinischen und kann als "unbeweglich" übersetzt werden. In diesem Fall kann es zu Wertzuwächsen des Fondsvermögens kommen. Bei diesen Fonds werden die Ausschüttungen meist aus Mieteinnahmen erwirtschaftet.
Diese Fonds werden also vor allem in Grund- und Hausbesitz investiert, mit dem Ziel, eine möglichst hohe Wertsteigerung der Objekte und hohe Mieten zu erwirtschaften. Aus diesem Grund werden meist gewerblich benutzte Miet-Immobilien bevorzugt.
Für Anleger, die nur über wenig Kapital verfügen, sind Immobilien-Fonds oftmals die einzige Möglichkeit des Immobilien-Investments. Das Fonds-Vermögen ist nach Größe, Lage sowie Art der Nutzung bundesweit gesteuert. Für die Fondsvermögenbewertung darf nur ein unabhängiger Sachverständigenausschuss zuständig sein.
Diese Fonds unterliegen auch dem Gesetz über Kapitalanlage-Gesellschaften. Zum Schutz und zur eingehenden Information des Fondsanlegers über die Fonds einer Investmentgesellschaft muss die jeweilige Gesellschaft folgende Unterlagen dem Anleger zur Verfügung stellen, deren Inhalt vom KAGG genau festgelegt ist und die bei Neuveröffentlichungen von den Behörden genehmigt werden müssen:
- Verkaufsprospekt (datiert) mit Vertrags-Bedingungen,
- geprüfter Rechenschaftsbericht zum Geschäftsjahresende
- Halbjahresbericht
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