Der Kreditrisiko wird von dem Kreditgeber bzw. Kreditgebendem Institut getragen und kann auch Risiko des Verlustes bezeichnet werden. Falls der Kreditnehmer seine Verpflichtungen gegenüber dem Gläubiger z.B. durch Insolvenz nicht erfüllen kann, wird das auch Adressenausfallrisiko genannt.
Das Kreditrisiko wird auch als Kreditausfallrisiko bezeichnet und ist eigentlich das Risiko des Verlustes, falls ein Kreditnehmer seine Pflichten im Rahmen einer Kredit-Vereinbarung gegenüber dem Kreditgeber nicht erfüllen kann. Das Kreditrisiko umfasst im allgemeinen folgende Risikoarten:
- Abwicklungsrisiken
- Vorleistungsrisiken
Das Kreditrisiko wird mittels Kennzahlen in Kredit-Ratings gemessen: Je schlechter das Rating ausfällt, desto höher ist die Wahrscheinlichkeit eines Kreditausfalls. Der Umgang mit Kredit-Risiken ist für Banken und andere Kreditinstitute in Deutschland durch das Kreditwesengesetz (KwG.) geregelt. |