Mit Kreditvermittlung bescheftigen sich Unternehmen die sich zur Aufgabe gemacht haben, möglicht schnell Kredite an Interessierte zu vermitteln. Hierzu schliesen diese Untrnehmen Verträge mit Kreditinstitute und Kreditinteressierte ab und suchen den möglichst passendsten Kredit heraus. Unter anderen vermitteln diese Unternehmen Kredite, die möglichst schnell bearbeitet und daher auch so schnell wie möglich auch ausgezahlt werden können.
Die Kreditvermittler vermitteln also gewerblich Kredite an Kredit-Nehmer und erhalten hierfür Provisionen. Die Provision kann entweder vom Kreditinstitut oder dem Kreditnehmer gezahlt werden. Die Tätigkeit als Kreditvermittler bedarf der Zulassung durch die zuständige Behörde nach § 34c Gewerbeordnung. Darlehnsvermittlungs-Verträge zwischen Gesellschaft und Verbrauchern sind in den §§ 655a bis e BGB geregelt. Im BGB wurde festgelegt:
- der Vertrag bedarf der Schriftform
- das Entgelt ist erst nach Auszahlung des Kredites fällig
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