Der Vertrag ist ein Rechtsgeschäft das durch mindestens zwei sich deckende Willenserklärungen (Angebot sowie Annahme) zustandegekommen ist und die zwei Erklärende rechtskräftig bindet.
Der Kreditvertrag bzw. Darlehensvertrag enthält alle wichtigen Informationen über Ihren Kredit bzw. Darlehen wie zum Beispiel:
- Kredit-Laufzeit,
- Kredit-Höhe,
- Zinssatz,
- Rückzahlungskonditionen
- personliche Daten des Kreditnehmers usw.
Ein Kredit kann erst nach Unterschreibung des Kreditvertrages bzw. Darlehensvertrages ausgezahlt werden. Ist der Kredit vollständig zurückgezahlt worden, so ist das Kreditvertrag abgelaufen. Gesetzlich wird das Kreditvertrag im Kreditwesengesetz geregelt. Dies wird kurz auch als KWG bezeichnet.
Vor der Unterschreibung eines Kreditvertrages muss der Kreditnehmer einen Kreditantrag stellen bzw. seine Unterlagen sowie die Kundenbonität müssen geprüft werden. |