Als Leasinggeber wird die Leasinggesellschaft bzw. Bank bezeichnet die dem Leasingnehmer den zu verleasenden Objekt zur Nutzung überlässt. Der Begriff "Vertmieter" hat eine gleichartige Bedeutung. Im Fall dass der Leasinggeber wirtschaftlicher und rechtlicher Eigentümer des Leasingobjektes ist, so erfolgt die Bilanzierung und die steuerliche Zurechnung des Leasingobjektes bei ihm.
Als Leasinggeber wird also die Leasinggesellschaft bzw. das Leasingunternehmen - nach dem Kreditwesengesetz (KWG) auch Finanzinstitut -, der "verleasende" Hersteller oder die selbst Leasing anbietende Bank bzw. Kreditinstitut bezeichnet, die das Leasingobjekt dem Leasingnehmer zur Nutzung überlässt. Der Begriff "Vermieter" hat eine gleichartige Bedeutung. |