Die sogenannte Leasingsonderzahlung reduziert Ihre monatlichen Leasingraten. Von der Bonität des Kunden und die gewählte Leasingvariante abhängig, kann eine solche Zahlung vorgeschrieben sein. Ihren Gebrauchtfahrzeug können Sie auch als Sonderzahlung einbringen.
Wird ein Firmenwagen mittels Leasing angeschaffen, muss zusätzlich zu den laufenden Leasing-Raten meistens eine hohe Einmal-Zahlung erbracht werden. Diese Summe kann vom Unternehmer und Freiberufler, die ihren Gewinn nach der Einnahmenrechnung - Überschuss-Rechnung ermitteln, sofort als Betriebs-Ausgaben steuerlich geltend gemacht werden. Auch Arbeitnehmer, die ein beruflich genutztes Kfz. leasen, können die hohe Einmal-Zahlung als Werbungs-Kosten geltend machen. |