Einen Leasingvertrag können Sie sowohl über eine bestimmte als auch eine unbestimmte Mietzeit abschliesen. Eine Kündigung ist allerdings während der Vertrasdauer nur unter bestimmten Voraussetzungen möglich. In der Regel enden Leasingverträge durch Kündigung, Vertragsablauf oder Aufhebung.
Ein Leasing-Vertrag kann so über eine bestimmte als auch über eine unbestimmte Miet-Zeit abgeschlossen werden. Eine Kündigung innerhalb der Vertrags-Dauer ist allerdings nur unter bestimmten Voraussetzungen möglich. Leasing-Verträge enden in der Regel folgenderweise:
- Ablauf des Leasingvertrages,
- Kündigung des Leasingvertrages,
- Aufhebung des Leasingvertrages,
Um die Kosten übersichtlich halten zu können, sollten die Leasing-Raten optimalerweise in ihrer Höhe gleich bleiben.
Nach Ablauf des Leasing-Vertrages gibt es die Möglichkeit, den geleasten Gegenstand zu erwerben. Bei einem Restwertleasing garantiert der Leasing-Nehmer einen vertraglich vereinbarten Rest-Wert und muss gegebenfalls die Differenz zwischen diesem und dem tatsächlichen Wert selbst tragen. Möchten Sie als Privat-Person eine Sache leasen, so werden von Ihnen eine Selbstauskunft sowie eine Schufa-Auskunft verlangt.
Sollte es sich beim Leasing-Nehmer um eine Firma handeln, wird eine Bank-Auskunft oder eine gute Bilanz als Grundlage einer Vertrags-Unterzeichnung erwartet. |