Mahnung, auch als Zahlungserinnerung bezeichnet, ist die bestimmte Aufforderung des Kreditnehmers an den Kreditgeber, die geschuldete Leistung zu bezahlen. Die Mahnung ist Voraussetzung für den Verzug des Schuldners § 286 BGB. Ein Verzug tritt, solange der Schuldner die Nichtleistung nicht zu vertreten hat nicht ein, wofür er aber beweispflichtig ist. |