Nach dem im deutschen Zivilrecht geregeltem Leitbild ist der Makler eine Person, die sich gegenüber einem Auftraggeber verpflichtet, für den erfolgreichen Nachweis der Gelegenheit zum Abschluss eines Vertrages Maklerlohn zu zahlen. Der Maklervertrag ist ein nur einseitig verpflichtender Vertrag und damit kein gegenseitiger Vertrag. |