Im Fall von Krediten muss die jährliche Belastung als Preis in Prozent angegeben werden. Bei den Konditionen, die über die komplette Laufzeit gültig sind, wird beim Prozentsatz von effektivem Jahreszins gesprochen. Wenn Zinsänderungen während der Laufzeit auch möglich sind, wird beim Prozentsatz nur vom anfänglichen effektiven Jahreszins gesprochen. |