Wenn sich beide Vertragsparteien einverstanden erklären, kann bei Ausscheiden
des bisherigen Darlehen-Nehmers ein neuer Darlehensnehmer in den bestehenden
Darlehensvertrag eintreten. z.B. Der Käufer einer Immobilie kann die
Finanzierung des Verkäufers übernehmen. Vor Vertragsabschluss sollte aber mit
der Bank Kontakt aufgenommen werden. |