Zur Ermittlung des Beleihungswertes kann im Auftrag des Kreditinstitutes ein
Sachverständiger beauftragt werden. Man nennt dies auch Taxe und berücksichtigt
bei der Schätzung die Lage des Grundstückes, den Zustand des Gebäudes, die
örtlichen Marktverhältnisse und evtl. erzielte Mieterträge. |