Im Fall von Krediten muss die jährliche Gesamtbelastung in Prozent als Preis
angegeben werden. Dies ist die Vorschrift der Preisangabenverordnung kurz auch
PangV genannt. Wenn der Prozentsatz über die gesamte Laufzeit des Kredites
gültig ist, nennt man es effektiver Jahreszins. Wenn der Zinssatz aber während
der Vertraglaufzeit geändert wird, dann nennt man es anfänglicher effektiver
Jahreszins. |