Darlehensnehmer können, im Fall das die Zinsen sinken, ihren laufenden Darlehen
durch einen neuen Darlehen mit günstigerem Zinssatz Umschulden. Dies ist aber
nur bei einer Restlaufzeit von ca. 1 bis 2 Jahren lohnenswert. Der bisherige
Kreditgeber kann für die so entstandenen Zinsschäden eine so genannte
Vorfälligkeitsentschädigung verlangen. Zur Vorfälligkeitsentschädigung fallen
wieder Amtsgerichts- und Notargebühren an. |